Quelle/Source: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/arbeiten-in-deutschland.html
Wichtige Informationen für Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien („Westbalkan“-Länder).
Ab dem 1. Januar 2016 können Menschen aus diesen Ländern einfacher in Deutschland arbeiten.
Dafür müssen sie nach dem 1. November 2015 unverzüglich – also so schnell wie möglich – Deutschland verlassen, wenn sie nach dem 1. Januar und vor dem 1. November 2015 hier einen Asylantrag gestellt haben.
In ihrem Heimatland können sie dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland stellen (in der dortigen Deutschen Botschaft).
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